AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen H&K FeWo Management GmbH


1. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung der H&K FeWo Management GmbH (nachfolgend "H&K FeWo" genannt) mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Seminarteilnehmer, Besteller, Veranstalter, Gast, Übernachtender, usw.) zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen der H&K FeWo, insbesondere für die Überlassung von Apartments und Zimmern (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der H&K FeWo gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die H&K FeWo kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermittlung bedarf der schriftlichen Einwilligung der H&K FeWo. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt


2. An- und Abreise

Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr (Check-in-Zeit) zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt sein. Danach kann das Apartment aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis maximal 13:00 Uhr 30,00€ pro Stunde danach werden 100% des vollen Übernachtungspreises fällig. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist die H&K FeWo verpflichtet, sich um Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.


3. Reservierungen

Reservierungen, die zunächst nur die H&K FeWo binden (Optionen), auch solche zugunsten eines Kunden, der Reiseveranstalter ist, verfallen, wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten oder gesetzlichen Optionsfrist diese in eine feste Buchung umwandelt.


4. Rücktritt des Kunden (Stornierung, Abbestellung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der H&K FeWo geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der H&K FeWo. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtungen der H&K FeWo zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen der H&K FeWo und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der H&K FeWo ausübt. Bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an. Bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 20 % des vereinbarten Umsatzes als Stornierungsgebühren an. Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % des vereinbarten Umsatzes als Stornierungsgebühren an. Bei einer Stornierung unter 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 100 % des vereinbarten Umsatzes als Stornierungsgebühren an. Die finale Besucherzahl muss bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Sollten mehr Gäste vor Ort sein, wird die tatsächliche Anzahl berechnet. Bei weniger Gästen als gemeldet, gilt die gemeldete Teilnehmerzahl als Abrechnungsgrundlage.


5. Rücktritt der H&K FEWO

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die H&K FEWO in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der H&K FEWO auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet, wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von H&K FEWO gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die H&K FEWO ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die H&K FEWO berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: – Höhere Gewalt oder andere vom H&K FEWO nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. – Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. – Die H&K FEWO begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der H&K FEWO in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der H&K FEWO zuzurechnen wäre. Ebenfalls ist ein Rücktritt nach Zahlungsverzug des Kunden möglich. Die H&K FEWO hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der H&K FEWO entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und sind erst nach Auftragsbestätigung gültig. Die Preise können von der H&K FeWo geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der H&K FeWo oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die H&K FeWo dem zustimmt. Rechnungen der H&K FeWo sind bei Buchung ohne Abzug zu zahlen. Die H&K FeWo ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der zurzeit der Fälligkeit gültigen gesetzlichen MwSt. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 15,00 € geschuldet.


7. Haftung

Die H&K FEWO haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der H&K FEWO auftreten, wird die H&K FEWO bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Kunde darf die vereinbarte Vergütung nur bei Vorliegen erheblicher Mängel mindern. b. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 3 Monate, gerechnet ab dem Abreisevertrag (Beendigung des Vertrages) des Kunden. c. Soweit die H&K FEWO für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt die H&K FEWO von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. d. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gelände zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Beim Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Werksgelände abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die H&K FEWO nicht. e. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Die H&K FEWO übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. f. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die H&K FEWO bewahrt die Sachen drei Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. g. Falls die im Apartment ausliegenden Hausregeln nicht eingehalten werden ist die H&K FEWO berechtigt eine Gebühr zu verlangen. Insbesondere das Einhalten des Rauchverbotes wird mit einer Gebühr i.H.v. 250,-€ zuzüglich des entstandenen Schadens durch Nichtvermietung geahndet. h. H&K FEWO, dessen gesetzlicher Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen haften bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit die H&K FEWO, dessen gesetzlichen Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt unbeschränkt. Darüber hinaus haftet die H&K FEWO bis zur Höhe des typischerweise voraussehbaren Schadens auch für solche Schäden, die H&K FEWO, dessen gesetzliche Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben. Insofern ist die Haftung dem Grund und der Höhe nach auf das Dreifache des jeweiligen Vertragsvolumens (Preise für Übernachtung, Speisen, etc). beschränkt. Die vorbeschriebenen Haftungen der H&K FEWO sind abschließend und H&K FEWO trifft keine weitergehende Haftung. Diese Haftungsbegrenzungen gelten im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrem Rechtsgrund. Sie schränken jedoch eine gesetzlich zwingende Haftung oder eine Haftung für eine übernommene Garantie nicht ein. Im Fall höherer Gewalt, also Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches der H&K FEWO liegen, ist die H&K FEWO von seinen Leistungspflichten befreit. i. Im Veranstaltungsbereich der H&K FeWo und in den öffentlichen Bereichen übernimmt die H&K FEWO keinerlei Haftung für eingebrachte Gegenstände jeglicher Art des Kunden und deren Gäste. Insbesondere gilt dies für Geschenke bei Hochzeitsfeiern, durch den Kunden eingebrachte Wertgegenstände wie elektronische Geräte aller Art und Portemonnaies.


8. Schlussbestimmung

a. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftform. Erfüllungsort ist für beide Seiten der Sitz der H&K FEWO. b. Sofern unser Kunde Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Wilhelmshaven. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Kaufrechts. c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen ist die ungültige Bestimmung umzudeuten oder zu ergänzen, dass sie dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.